Das Trinkwasser verlässt das Wasserwerk kristallklar. Auf dem Weg zum Verbraucher kann es allerdings verschiedene Partikel wie Rostteilchen und Sandkörner aufnehmen. Diese Teilchen sind häufig von der Rohrwand im öffentlichen Versorgungsnetz losgelöste Verkrustungen und Ablagerungen, die dann vom Trinkwasser mitgeführt werden. Auch bei Montagearbeiten am Rohrnetz lässt sich nicht völlig ausschließen, dass Metall- oder Kunststoffspäne ins Netz gelangen.
Es passiert daher immer wieder, dass mit dem angelieferten Trinkwasser unerwünschte Feststoffpartikel in die Hausinstallation eingespült werden.

Dies hat oft unangenehme Folgen: Eingeschwemmte feste Partikel können in Wasserarmaturen oder in Ventilen von Wasch- und Spülmaschinen hängen bleiben und zu erheblichen Funktionsstörungen führen. Zur Problembeseitigung sind oft teure Reparaturen notwendig.

Ein weiteres Problem ist, dass es durch die eingeschwemmten Feststoffteilchen zu Korrosionsschäden kommen kann, das heißt, dass die Rohre in der Hausinstallation durch die eingeschwemmten Partikel beschädigt werden können.
Durch Ablagerung der Fremdstoffteilchen kommt es durch eine elektrochemische Reaktion zur punktuellen Auflösung des metallenen Rohrwerkstoffes bis hin zu Undichtigkeiten und Rohrbruch. Man spricht in diesem Fall auch von Lochfraß. Diese Korrosionsart ist deshalb so gefährlich, weil der Schaden sehr rasch, oft schon nach wenigen Monaten, eintritt.
Besonders gefährdet sind neue Hausinstallationen, da hier die metallenen Leitungen noch blank sind und schützende Deckschichten fehlen.

Zum Schutz der Wasserinstallation werden daher Hauswasserfilter eingesetzt. Filter entziehen dem Trinkwasser ungelöste Stoffe, die zu technischen Störungen in der Hausinstallation führen können. Dabei werden die hygienischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers nicht beeinflusst.

Schulung VDI 6023

In der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist die Qualität des Trinkwassers geregelt. Die Hausinstallation in einem Gebäude / einer Immobilie ist danach eine Wasserversorgungsanlage. Damit die Qualität des Trinkwassers erhalten bleibt, ist es wichtig, die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.

Eine allgemein anerkannte Regel der Technik ist die VDI-Richtlinie 6023: „Hygiene in Trinkwasser-Installationen Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung".

Gemäß dieser Richtlinie wird die Kategorie A für planende und verantwortlich errichtende Tätigkeiten und die Kategorie B für errichtende und in Stand haltende Tätigkeiten geschult.

Auch unser Betrieb ist nach VDI 6023 zertifiziert und geschult um an Trinkwasseranlagen Instandhaltungen auszuführen.

Probeentnahme in der Trinkwasseranlage

Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen und Bewertung

Damit die Bewertung einer Trinkwasser-Installation erfolgen kann, sind orientierende weitergehende und Nachuntersuchungen notwendig. Die Probenahme dafür muss nach den Empfehlungen des Umweltbundesamts von anerkannten und zertifizierten Instituten erfolgen, die mikrobiologischen Untersuchungen zum Nachweis von Legionellen sind nach anerkannten Verfahren durchzuführen. Beim örtlichen Gesundheitsamt können die Adressen der zugelassenen Institute erfragt werden. Bei orientierenden Untersuchungen ist jeweils eine Wasserprobe am Warmwasseraustritt und Zirkulationseintritt am Trinkwassererwärmer sowie jeweils eine Probe aus jedem Steigstrang zu entnehmen und nach der Tabelle 1a des Arbeitsblattes W 551 zu bewerten. Werden bei den orientierenden Untersuchungen erhöhte Legionellenbefunde festgestellt, sind entsprechend der Tabelle 1a Maßnahmen vorzunehmen und ggf. weitergehende Untersuchungen durchzuführen.

Nach Tabelle 1a sind keine Maßnahmen notwendig, wenn in 100 ml weniger als 100 KBE von Legionellen festgestellt werden. Nachuntersuchungen sind nach 1 Jahr bzw. nach 3 Jahren durchzuführen. Bei > 100 KBE/100 ml ist eine weitergehende Untersuchung innerhalb von 4 Wochen durchzuführen.

Umgehende weiterführende Untersuchungen sind bei mehr als 1000 KBE/100 ml durchzuführen und die Sanierungsmaßnahmen richten sich nach den Ergebnissen der weitergehenden Untersuchung.

Extrem hohe Kontamination besteht bei 10.000 KBE/100 ml, sodass zur direkten Gefahrenabwehr Nutzungseinschränkungen, wie z.B. Duschverbot, ausgesprochen werden müssen sowie Sanierungen und unverzügliche weitergehende Untersuchungen zu veranlassen sind. Nachuntersuchungen werden 1 Woche nach Sanierung, wie z.B. thermische Desinfektion, notwendig.

Bei weitergehenden Untersuchungen kann ein Ausmaß der Kontamination des Systems ermittelt werden. Deshalb sind zusätzliche Proben gegenüber der orientierenden Untersuchung zu entnehmen. Die Anzahl richtet sich nach der Größe, Ausdehnung und Verzweigung des Systems. So ist z.B. nicht nur eine Probe aus jedem Steigstrang zu entnehmen, sondern auch aus einzelnen Stockwerksleitungen, bei denen der Verdacht auf Kontamination besteht. Zusätzliche Proben sind an kritischen Stellen des Systems zu entnehmen, wie z.B. Leitungen vor Sammelsicherungen, Entleerungsleitungen, selten benutzte Entnahmestellen und ggf. an Membranausdehnungsgefäßen.

Wenn Kaltwasserleitungen nicht gegen Erwärmung geschützt sind, müssen auch Proben aus diesen Teilstrecken entnommen werden.

Die Kaltwassertemperatur sollte nicht mehr als 25°C (Empfehlung 20°C) betragen.

 

Weitere Infos

Hier noch ein Auszug über die geltenden Verordnungen für Legionellen Prüfungen in Mehrfamilienhäusern.

 

Trinkwasserverordnung

 

n-ergie zum Thema Legionellen